Der Souverän im Deutschen Reich

Das Souverän im Deutschen Reich

Der Bundesrath im Deutschen Reich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichsorgan. Das Deutsche Reich ist die Bezeichnung für den damals geschlossenen ewigen Bund der Deutschen Bundesstaaten in Deutschland. Der Bundesrath war kein Parlament, sondern der Souverän des Reichs. Mit 14 Stimmen seiner Mitglieder konnte er jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern – in Anlehnung an die Stimmverteilung im Bundestag des Deutschen Bundes – nach der Flächengröße der Gliedstaaten („Bundesstaaten“ im damaligen juristischen Sprachgebrauch).

Volks-Souverän

Unter einem Souverän (v. lat.: superamus = über allen stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst. In einer Republik ist das Volk, also die Gesamtheit der Bürger, der Souverän. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen „der Souverän hat entschieden…“ Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Das Lied der Deutschen (Text und Ton)

Wenn also das Volk laut Republik der Souverän ist und der Bundesrath gemäß geltender Verfassung auf staatsrechtlicher Ebene auch der Souverän ist, dann ist der Volks-Bundesrath die logische Konsequenz zur Herstellung der Handlungsfähigkeit

Es gibt nur EIN Deutschland, das in den Grenzen von 1871 bis 1914

Das ganze Deutschland muß es sein

Deutschland gemäß Völkerrecht

Westdeutschland auch bekannt als BRD

Wurde 1949 als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet so zu lesen unter Artikel 133 des alten Grundgesetzes und Artikel 133 des „1990er-Grundgesetzes“ für die BRD. Die BRD war nie ein Staat und ist seit 1990 weltpolitisch nachvollziehbar eine Firma.

Mitteldeutschland auch bekannt als DDR Als sogenannter Staat mit der Bezeichnung DDR am 17. Juli 1990 aufgelöst und 1990 finanzverwalterisch, aber nicht staatsverwalterisch, der Firma BRD-GmbH unterworfen worden.

Nachfolgende „Ost-Gebiete“ gehören zu Deutschland

Schlesien fehlt UNS seit 1949 Gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914) Pommern fehlt UNS seit 1949 Gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914) Ostpreußen im Überblick Ostpreußen fehlt UNS seit 1949 – Ostpreußen im Überblick Gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914) Westpreußen fehlt UNS seit 1919, – Westpreußen im Überblick Posen fehlt UNS seit 1919, Memelgebiet fehlt UNS seit 1919, Ost-Oberschlesien fehlt UNS seit 1919, Hultschin fehlt UNS seit 1919, Elsaß Lothringen fehlt UNS seit 1919, Eupen Malmedy fehlt UNS seit 1919, Nordschleswig fehlt UNS seit 1919, Diese Gebiete wurden aus dem Deutschen Reich durch das Versailler Diktat herausgelöst und sind an Deutschland wieder zurückzugeben. Erst dann kann ein Friedensvertrag geschlossen werden. Sie suchen die Wahrheit, zu unserer Heimat, zu unseren Ahnen, und zu unserer Kultur? Und nun stellen Sie an die Verfassungs- und Grundgesetz-Propheten oder sogenannte Reichsregierungen, der 1919er und 1949er-Verfassung, bzw. dem 1949er und 1990er-Grundgesetz folgende Fragen:

  • Welchen Geltungsbereich beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz?
  • Auf welcher Staatsangehörigkeit beruft sich die Verfassung, oder das Grundgesetz?
  • Welche Staatsgrenzen beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz und in welchem Artikel?
  • Wurde die Verfassung oder das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung, im gesamten Staatsgebiet, frei von Besatzungsmächten, beschlossen?
  • Wurde die vorher geltende Verfassung oder das Grundgesetz als ungültig erklärt?
  • Wenn ja, durch wen und mit welcher Legitimation?
  • Wurde die Verfassung auch durch den Reichstag und das Grundgesetz durch das Volk beschlossen?

Verantwortlich für diese Seite aus dem Jahr 2018, Erhard Lorenz aus dem Reichs- und Bundespräsidium




RGBl-2610031 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 128ten Tagung

Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 128ten Plenartagung.

Einberufen am 03.10.2026, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 05.10.2026, durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Oktober des Jahres 2026 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2026

Reichsgesetzblatt “RGBl-2610031-Bekanntmachung-BR128-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2610031-Bekanntmachung-BR128-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert.




RGBl-2509251 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 127ten Tagung

Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 127ten Plenartagung.

Einberufen am 25.09.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 27.09.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 11. Oktober des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 25. September 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2509251-Bekanntmachung-BR127-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2509251-Bekanntmachung-BR127-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert.