Beschlüsse der 127ten Plenartagung des Bundesrathes vom 11. Oktober 2025

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 20ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2025.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  24 aktive Bevollmächtigte von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
215 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
288 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Abstimmung zur Verabschiedung von drei Bevollmächtigten des Bundesrathes (D.L, M.L. und M.M.);
B 04) Beschluß zum RGBl-2509231-Nr5-Erlass-Reichs-Notarkammer;
B 05) Beschluß zum RGBl-2509291-Nr6-Gesetz-Staatshaftung;
B 06) Beschluß zum RGBl-210031-Nr7-Aenderungsgesetz-betreffend-dem-Strafgesetzbuch;
B 07) Beschluß zum RGBl-2510061-Nr8-Reichsnotariatsordnung;
B 08) Beschluß der Ernennung von Herrn U.J. als Senatspräsident am Deutschen Gerichtshof.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
278 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
476 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundes- und Reichspräsidium, Stand 11.10.2025.




RGBl-2610031 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 128ten Tagung

Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 128ten Plenartagung.

Einberufen am 03.10.2026, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 05.10.2026, durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Oktober des Jahres 2026 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2026

Reichsgesetzblatt “RGBl-2610031-Bekanntmachung-BR128-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2610031-Bekanntmachung-BR128-Einberufung“_D

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