Das Monster EU vertreten von denen die wirklich zählen bei Trump

Ein Dreieck mit nur zwei Seiten: Trumps Schachzug mit Selenskyj zugunsten Putins

25. August 2025 von 6,5 Minuten Lesezeit

Wir kämpfen nicht mehr wie früher. Vor allem müssen Eroberungen und Siege heute anders interpretiert werden.

Geometrie ist keine Frage der Meinung. Es ist praktisch das einzige Thema, über das derzeit gesprochen wird: Nach dem Gipfeltreffen zwischen Donald Trump und Wladimir Putin am 15. August 2025 in Anchorage, Alaska – dem ersten Treffen dieser Art auf US-amerikanischem Boden seit Jahren – wurde offen über die Möglichkeit eines anschließenden trilateralen Gipfeltreffens unter Beteiligung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj diskutiert.

Trump hatte erklärt, dass er mit den Vorbereitungen für ein solches Treffen begonnen habe, obwohl der Gipfel in Alaska trotz der Versuche, positive Entwicklungen zu zeigen, nicht zu einer formellen Vereinbarung oder einem Waffenstillstand geführt hatte. Gleichzeitig hatte der russische Außenminister Sergej Lawrow die Notwendigkeit vorbereitender Treffen zur Vorbereitung des diplomatischen Bodens betont.

Das Treffen wurde nun als selbstverständlich angesehen, und aus aller Welt kamen Glückwünsche zu diesem historischen Ereignis. Dann jedoch geschah etwas. Zuerst kamen Gerüchte, dann die offizielle Bestätigung: Trump zog sich aus den Gesprächen zurück. Das Dreieck zwischen den USA, der Ukraine und Russland war zerbrochen.

Geometrie ist keine Frage der Meinung, wie Mathematik. Ein Dreieck braucht drei Seiten. Kein trilaterales Treffen, es wird nur zwei Komponenten geben. Und nun?

Bevor wir die Bedeutung von Trumps Schritt diskutieren, wollen wir einen Blick auf die Lage in Europa werfen.

Bekanntlich flogen die europäischen Staats- und Regierungschefs, die sogenannten „Willigen“, nach dem Gipfeltreffen in Anchorage nach Washington und erlebten einen der tiefsten Momente in der Geschichte der europäischen Politik. Es war ein Moment der tatsächlichen geometrischen Neudefinition, in dem das Kräfteverhältnis auf den Tisch gelegt und mit anderen Proportionen als denen, die die europäischen Staats- und Regierungschefs zuvor unterstützt hatten, bekräftigt wurde.

Nein, das politische Europa ist nicht das, was uns die europäischen Medien erzählen. Und nein, die europäischen Institutionen zählen nicht mehr. Sie haben nur noch Wert und Wirksamkeit für diejenigen europäischen Bürger, die noch nicht verstanden haben, dass wir vor der Chance des Jahrhunderts stehen, uns von einer substanzlosen und korrupten politischen Klasse zu befreien, indem wir das Monster namens Europäische Union liquidieren, das wahre Instrument der Kontrolle und Herrschaft der anglo-französischen Achse auf politischer Ebene und der anglo-amerikanischen Achse auf strategischer Ebene.

Tatsächlich sind die Staats- und Regierungschefs der Länder, die Interessen in der Ukraine haben, nach Washington gereist. Nicht alle EU-Spitzenpolitiker, sondern nur diejenigen, „die wirklich zählen“, wie die Presse schrieb. Wofür sind sie wichtig? Für die militärischen Investitionen, die sie getätigt haben, für die Unterzeichnung der Sanktionspakete gegen Russland, für ihre ständige und morbide russophobe Rhetorik und dafür, dass sie Angst, Terror und Krieg schüren, während tausende Ukrainer starben, die mit Gewalt und Erpressung gezwungen wurden, einen Krieg zu führen, der von anderen entschieden wurde.

Tatsächlich waren es genau diese Staats- und Regierungschefs, die sich in Washington lächerlich gemacht haben, als ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre Pläne zum Scheitern verurteilt sind, dass Amerika ihre Torheit nicht mehr wie bisher unterstützen wird und dass letztendlich jeder für sich selbst denken sollte.

Der größte Schlag wurde Frankreich versetzt – mit Emmanuel Macron, der sowohl das Wettrüsten als auch die falschen Versuche einer Diplomatie mit Moskau maßgeblich vorangetrieben hat. Aber auch Deutschlands Friedrich Merz, der es gerade noch geschafft hat, das Land durch die Einführung einer Kriegswirtschaft über Wasser zu halten, indem er einen hundertjährigen Rückschritt in der Geschichte gemacht hat. Und dann ist da natürlich noch Keir Starmer, der Schuhputzer der Krone, der die Interessen der NATO vertritt, der Nordatlantischen Allianz, die, wie wir uns erinnern sollten, politisch immer von Europa geführt wurde. Ihnen folgen alle anderen, darunter Ursula Von der Leyen, die Medusa der Europäischen Kommission, die diesmal nicht die souveräne Hexe spielen konnte, die alle mit ihrer dunklen Magie bedroht, sondern still sitzen und die schlechten Nachrichten entgegennehmen musste.

Schlecht, ja, sehr schlecht sogar, denn Trump hat Europa mehr oder weniger gesagt, dass es von nun an seine Waffen zum vollen Preis kaufen muss, dass die Militärhilfe nicht mehr dieselbe sein wird wie bisher, aber auch, dass die Zölle in Ordnung sind, wie sie sind, und dass ihm die europäische Politik nicht sonderlich interessiert, weil er zuerst an die USA denken muss.

Mit anderen Worten: Europa, deine Zeit ist gekommen. Deine Zeit zu untergehen.

Schaut nicht auf den Finger, schaut auf den Mond

Die meisten Analysten haben sich auf den Finger konzentriert, anstatt auf den Mond zu schauen. Trump hat wieder einmal die amerikanische Karte ausgespielt: Er hat A gesagt, aber B getan. Das war zu erwarten, Amerikaner sind gerissen.

Trump spielt Poker. Er hat geblufft.

Aber was bedeutet das?

Um diesen Schachzug zu verstehen, müssen wir versuchen, den Gipfel in Anchorage mit dem in Washington in Verbindung zu bringen. Trump hat Selenskyj Putin ausgeliefert. Oder besser gesagt, er hat Selenskyj in eine Falle gelockt, der er nicht widerstehen konnte, da er sich sonst völlig lächerlich gemacht hätte. Nachdem dies bestätigt war, ließ er ihn allein vor Putin und der ganzen Welt stehen, damit Selenskyjs wahres Gesicht offenbar wurde, ebenso wie seine Verantwortung in diesem absurden Krieg und vor allem, wer hinter den Kulissen die Fäden zieht: die europäischen Marionettenmeister, welche Länder-Interessen haben und was sie nun tun werden, da die Karten auf dem Tisch liegen.

Putin hingegen ist, wie es sich für einen guten Russen gehört, ein geschickter Schachspieler.

Putin wusste, dass die Reise nach Alaska ein nützlicher Schachzug sein würde, weil er ihm viele weitere Züge ermöglicht. Er hat gezeigt, dass Russland nicht isoliert ist, sondern im Zentrum der Welt steht, dass es offen und dialogbereit ist und dass die objektiven Ergebnisse, die es erzielt hat, selbst von seinem großen historischen Feind nicht geleugnet werden können.

Angesichts dieser Situation kann das heutige Europa nichts tun.

Trump hat ebenfalls den für Putin nützlichsten Schachzug gemacht, der nun freie Hand hat, das zu tun, was notwendig ist.

Wir wissen nicht, was die beiden Präsidenten bei ihrem Treffen in Alaska miteinander besprochen haben, aber wir sehen bereits die ersten konkreten Auswirkungen einer Veränderung der Geometrie, von der sie gesprochen haben. Das internationale Schachbrett tritt in eine Phase der fünften und sechsten Generation der hybriden Kriegsführung ein, und zwar in ihrer Gesamtheit. Die klassischen Militärdoktrinen, die Doktrinen der internationalen Beziehungen und der Geopolitik, wie wir sie seit Jahren kennen, kollidieren mit dem derzeitigen Wandel, der unaufhaltsam und unbestreitbar ist.

Wir kämpfen nicht mehr wie in der Vergangenheit. Vor allem müssen Eroberungen und Siege nun anders interpretiert werden.

Dies ist ein kleiner Vorgeschmack auf etwas, das in den kommenden Monaten, insbesondere im Oktober und November, eine Reihe wichtiger Auswirkungen haben könnte, auch für Westasien (den Nahen Osten) und natürlich für das schreckliche Schicksal Europas.

Mit freundlicher Genehmigung https://tkp.at/2025/08/25/ein-dreieck-mit-nur-zwei-seiten-trumps-schachzug-mit-selenskyj-zugunsten-putins/


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten des Bundesrathes. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Lorenzo Maria Pacini, Assoc. Professor für politische Philosophie und Geopolitik, UniDolomiti von Belluno. Er ist Berater für strategische Analyse, Nachrichtendienste und internationale Beziehungen.




RGBl-2507111-Nr4 Verordnung der Geschäftsordnung des Sondergerichts beim DeGeHo

Verordnung, betreffend der Geschäftsordnung des
Sondergerichts beim Deutschen Gerichtshof.

Verordnet am 11.07.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 12.07.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:


Nr. 4

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Nur im Geltungsbereich des Sondergerichtes, werden Formulierung der BRD-Richtlinien soweit übernommen, daß gegen die Straftäter der BRD-Unternehmungen aus allen Funktionsebenen der sogenannten Behörden entschieden und geurteilt werden kann.

(1) Im Verfahren vor dem Sondergericht können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Reichsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Reichsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.

(2) Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

  1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  1. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,

2a. Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie

  1. Absehen von Strafe.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

(4) Erachtet das Sondergericht den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlaß eines Strafbefehls ab. Die Entscheidung steht dem Beschluß gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist.

In den zur Zuständigkeit kann durch schriftlichen Strafbefehl des Sondergerichts ohne vorgängige Verhandlung eine Strafe festgesetzt werden, wenn die Reichsanwaltschaft schriftlich hierauf anträgt. Durch einen Strafbefehl darf jedoch keine andere Strafe als Geldstrafe von höchstens 75.000,00 Mark festgesetzt werden. (Beispiel: 50 Tagessätze a 1500.00 Mark (9.450,00 €) = 75.000,00 Mark und entspricht 472.500,00 €, Umrechnungsjahr  1914.

(5) Das Sondergericht hat dem Antrag der Reichsanwaltschaft zu entsprechen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Sondergericht, in welchem die Geldstrafe ohne Hauptverhandlung entschieden wird.

(6) Wenn über die Auslegung eines Strafurteils oder über die Berechnung der erkannten Strafe Zweifel entstehen, oder wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, so ist die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. Dasselbe gilt, wenn Einwendungen gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufschub der Strafvollstreckung erhoben werden.

Der Fortgang der Vollstreckung wird hierdurch nicht gehemmt; das Gericht kann jedoch einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen.

(7) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 5 und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagessätze.

  1. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens 150,00 Mark und höchstens 6.000,00 Mark festgesetzt.
  1. Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
  1. In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben. Als Umrechnung dient der Realwert aus dem Jahr 1914 (vor dem WK), der von der Deutschen Bank offiziell vertreten wird. Siehe https://inflationhistory.com/
    Beispiel 1: 1.000,00 Mark (Goldmark) sind 6.300,00 €, Stand 1914.
    Beispiel 2: 1.000,00 Mark sind 511,29 € Stand 2023.

(8) Ein Strafbefehl muß außer der Festsetzung der Strafe die strafbare Handlung und die Beweismittel bezeichnen. Auch die Eröffnung, daß er vollstreckbar wird, da dem Straftäter keine Rechtsmittel zusteht.

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Bei Urkundefälschung wie z.B. die Verwendung von „deutsch“ als Staatsangehörigkeit für Reichs- und Staatsangehörige, gilt:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 91 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 150,00 Mark höchstens 830,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 830,00 Mark = 5.229,00 €, Stand 1914)

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Bei Volksverhetzung, wie z.B. die Verwendung des Begriffs „Reichsbürger“ gegen Reichs- und Staatsangehörige, gilt:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. einen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
  2. a) zum Haß gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
  3. b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
  4. c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
  1. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Ein Tagessatz ist eine Maßeinheit zur Berechnung einer Geldstrafe im deutschen Strafrecht. Sie setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes zusammen. Die Anzahl der Tagessätze wird nach der Schwere der Tat bemessen, während die Höhe des Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten berücksichtigt, wobei ein Tagessatz in etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 91 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 150,00 Mark höchstens 830,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 830,00 Mark = 5.229,00 €, Stand 1914) 

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Bei Vorteilsnahme, gilt: 

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) 1. Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 50 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 100,00 Mark höchstens 600,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 600,00 Mark = 3.780,00 €, Stand 1914)

Strafen in Mark
150,00 Mark =      945,00 €
300,00 Mark =   1.890,00 €
600,00 Mark =   3.780,00 €
1.000,00 Mark =   6.300,00 €
1.500,00 Mark =   9.450,00 €
3.000,00 Mark = 18.900,00 € (Urkundenfälschung, Nachteilzufügung)
4.761,90 Mark = 30.000,00 €
6.000,00 Mark = 37.800,00 € (Urkundenfälschung, Vermögensvorteil)

Erweiterungen der Straftaten und der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sind zulässig.

Berlin, den 11. Juli 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2507111-Nr4-GO-des-Sondergericht-beim-DeGeHo” Amtsschrift

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Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Du wirst nichts besitzen und glücklich sein – BlackRock

BlackRock übernimmt das WEF: „Du wirst nichts besitzen und glücklich sein“ jetzt in der Hand der Finanzmafia

Am 15. August 2025 wurde es offiziell: Larry Fink, CEO von BlackRock, dem größten Vermögensverwalter der Welt, übernimmt zusammen mit dem schweizerischen Pharmaerben André Hoffmann interimistisch die Leitung des Weltwirtschaftsforums (WEF). Die beiden ersetzen Klaus Schwab, der sich zunehmend zurückzieht.

Was als routinierter Führungswechsel verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein weiterer Beleg für das, was Kritiker seit Jahren sagen: Das WEF ist keine Plattform für demokratischen Dialog – es ist die Schaltzentrale einer technokratisch-globalistischen Agenda im Dienste der Superreichen.

BlackRock: Die unsichtbare Weltregierung

BlackRock verwaltet über 10 Billionen US-Dollar – mehr als das Bruttoinlandsprodukt der gesamten EU. Das Unternehmen hält über seine Beteiligungen Anteile an fast allen relevanten Konzernen der Welt: Pfizer, Google, Microsoft, Nestlé, Amazon, Meta, JPMorgan, ExxonMobil und viele mehr. Larry Fink ist damit nicht nur Verwalter von Reichtum, sondern Lenker von Macht.

Er war nicht nur maßgeblich an der Einführung sogenannter ESG-Ratings beteiligt – einem politisierten Steuerungsinstrument für Unternehmen –, sondern agiert als inoffizieller Berater von Regierungen und Notenbanken. Während demokratisch gewählte Parlamente um Einfluss kämpfen, regiert BlackRock längst über Kapitalflüsse und stille Beteiligungen. Dass dieser Mann nun die angeblich gemeinwohlorientierte Denkfabrik WEF mitführt, ist ein Signal. Und zwar ein klares: Die Grenze zwischen „Philanthropie“ und knallharter Machtpolitik ist endgültig aufgehoben.

„Du wirst nichts besitzen“ – aber BlackRock schon!

Das WEF machte 2016 im Rahmen seiner „Great Reset“-Kampagne weltweit Schlagzeilen mit dem Slogan: „You will own nothing and you will be happy!“ Verpackt als Zukunftsvision in einem Video und begleitenden Artikeln auf der WEF-Website, wurde dieser Satz zum Symbol für eine technokratische Gesellschaft, in der Privateigentum überflüssig sei – weil ja alles „geteilt“ oder „abonnierbar“ sei: Wohnungen, Fahrzeuge, Haushaltsgeräte, Daten, Gesundheit – alles dem Zugriff des Einzelnen entzogen, stattdessen kontrolliert von Konzernen, Plattformen und zentralisierten Strukturen.

Jetzt übernimmt mit Larry Fink ausgerechnet der Mann, der alles besitzt, das Steuer in einer Organisation, die dem Rest der Menschheit Besitzverzicht predigt. Diese Doppelmoral ist kein Zufall, sondern Teil einer Strategie: Die Umverteilung von Macht und Eigentum von unten nach oben, verkauft unter dem Etikett „Nachhaltigkeit“, „Inklusion“ und „globale Verantwortung“.

Philanthropie als Tarnung: Oligarchen als Weltenlenker

Das WEF bezeichnet sich gerne als „Internationale Organisation für öffentlich-private Zusammenarbeit“. In Wahrheit ist es ein Netzwerk aus Big Tech (Microsoft, Google, Meta), Big Pharma (Pfizer, Moderna, Roche), Finanzeliten (BlackRock, Vanguard, UBS), NGOs und Stiftungen, die mit Milliarden ausgestattet sind und Einfluss auf Bildung, Gesundheit und Medien ausüben – aus sowie politischen Eliten, die bereitwillig am „Stakeholder Capitalism“ teilnehmen, einem Modell, in dem demokratische Prozesse dem Zugriff von Konzerninteressen untergeordnet werden. Die Rolle des Bürgers? Zuschauen, zustimmen, konsumieren – aber bitte nichts selbst besitzen!

Wenn globale Agenden in Davos beschlossen werden, wenn nichtgewählte Wirtschaftsführer wie Fink über die Zukunft von Klimapolitik, digitaler Identität, Geldsystemen und Ernährungssicherheit beraten, dann stellt sich die Frage: Wer hat sie dazu legitimiert?

Demokratie in der Defensive

Die Antwort: Niemand – außer sich selbst. In Davos herrscht ein Konsens unter Eliten, der demokratischen Widerspruch nicht nur ignoriert, sondern als Bedrohung betrachtet. Bürgerproteste gegen das WEF, wie zuletzt in der Schweiz, werden als „Desinformation“ gebrandmarkt, kritische Journalisten ausgesperrt, alternative Medien diskreditiert.

Die Übernahme des WEF durch Larry Fink ist kein harmloser Personalwechsel, sondern ein offener Machtbeweis: Die größten Vermögensverwalter dieser Welt beanspruchen nun auch offiziell die Führung über jene „neue Weltordnung“, die sie über Jahrzehnte informell vorbereitet haben.

Fazit: Vom Forum zum Feudalrat

Der sogenannte „Great Reset“ ist nicht Vision, sondern Plan. Nicht von unten gewünscht, sondern von oben diktiert. Wer künftig noch glaubt, das WEF wolle die Welt verbessern, sollte sich fragen: Warum reden dort immer nur Milliardäre, Banker, Pharmabosse und Tech-Magnaten – und nie die, die am meisten von Ungleichheit betroffen sind?


Dieser Beitrag erschien zuerst auf “Uncutnews”